Stromspeicher angemessen im Klimaschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein berücksichtigen

Husum, April 2024
In einem Stromsystem, das zunehmend auf volatiler Erzeugung beruht, werden Stromspeicher unabdingbar. Dabei liegt der entscheidende Vorteil von Stromspeichern in ihrer Vielseitigkeit. Ob als Ergänzung zu PV oder Windenergie oder als alleinstehende Großbatteriespeicher – mit Stromspeichern können Stromüberschüsse geglättet, gespeichert und zeitversetzt in das Energiesystem zurückgeben werden. So gelingt es, hohe Strommarktpreise bei geringer EE-Erzeugung zu dämpfen und gleichzeitig die Kosten für Verbraucher zu senken. Außerdem tragen Speicher in Kombination mit PV oder Windenergieanlagen dazu bei, dem wachsenden Risiko der Nichtvergütung bei negativen Strom-preisen zu begegnen und so die Werthaltigkeit von Erneuerbarem Strom sicherzustellen. Nicht zuletzt haben Stromspeicher auch einen hohen systemischen bzw. netzdienlichen Wert. Sie können System-dienstleistungen von Regelenergie über Blindleistung bis hin zu Schwarzstartfähigkeit erbringen und können damit auch zur vorüber-gehenden Notfallversorgung relevanter Infrastruktur genutzt werden.

Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein in ihrem Entwurf zum Klimaschutzprogramm 2030 das konkrete Ziel ausruft, „Stromspeicher stärker als bisher zu fördern“. Vor dem Hintergrund des geringen Anteils von 3,2 Prozent der in Schleswig-Holstein verbauten Speicher am deutschlandweiten Ausbau, scheint dies der richtige Weg, um dem erwartbaren Anstieg des Netzengpassmanagements in den kommenden Jahren angemessen zu begegnen. In der Praxis jedoch zeigen sich noch etliche operative wie regulatorische Hemmnisse bei der Planung von Batterie-speicherprojekten, die dem „überragenden öffentlichen Interesse“ für die Errichtung von Stromspeicher-anlagen gemäß § 11c EnWG zuwiderlaufen. Wir schlagen daher in diesem Positionspapier konkrete Maßnahmen für die landes- wie bundespolitische Arbeit vor.

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Flexibilität statt Strompreiszonenteilung