Landkreise stellen sich gegen geplanten Redispatch-Vorbehalt
Der Kreis Dithmarschen fordert den Bund auf, den geplanten Redispatch-Vorbehalt aus dem Netzpaket zu streichen. Der Hauptausschuss verabschiedete am Dienstag (7. Juli) mit großer Mehrheit eine entsprechende Resolution an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Bundesnetzagentur. Nach Auffassung des Kreises würden die Pläne den Vorrang neuer Wind- und Solaranlagen in Regionen mit häufigen Netzengpässen wie Schleswig-Holstein aufweichen. Das gefährde Investitionen und bremse den Ausbau der Erneuerbaren ausgerechnet dort, wo bereits heute ein erheblicher Beitrag zur Energieversorgung geleistet wird. Mit dieser Position steht Dithmarschen nicht allein. Bereits im Frühjahr hatte sich auch der Kreis Nordfriesland gegen den Redispatch-Vorbehalt ausgesprochen. Zudem lehnen die Energieministerinnen und Energieminister aller Bundesländer die Pläne ab.
Die Debatte um den Redispatch-Vorbehalt könnte allerdings vor einer Wende stehen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bereits vor rund einem Monat auf dem BDEW-Kongress erklärt, ihr Haus sei für Alternativen offen. Als mögliche Optionen nannte sie einen „systemdienlichen Redispatch-Vorbehalt“ oder einen anspruchsvollen Flexibilitätsanschluss (FCA). Ob diese Vorschläge gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf tatsächlich Verbesserungen bringen, ist derzeit jedoch offen.
In seiner Resolution fordert der Kreis außerdem, die Vorleistungen der Erneuerbaren-Regionen anzuerkennen und den Ausbau weiter zu beschleunigen. Zugleich erinnert er daran, dass die Energiekrisen der vergangenen Jahre durch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern entstanden seien und nicht durch erneuerbare Energien.
Die Unternehmensgruppe ARGE NETZ begrüßt, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium offen für Änderungen zeigt. Entscheidend wird nun sein, dass der Gesetzentwurf den Ausbau der Erneuerbaren nicht ausbremst. Aus Sicht der ARGE NETZ muss der volkswirtschaftliche Nutzen im Mittelpunkt stehen. Selbst wenn Windenergieanlagen an besonders windhöffigen Standorten zeitweise aufgrund von Netzengpässen abgeregelt werden müssen, erzeugen sie über das Jahr betrachtet mehr Strom und leisten einen höheren volkswirtschaftlichen Beitrag als Anlagen an Standorten mit geringerer Windhöffigkeit ohne Redispatch. Den Nutzen des regionalen Ausbaus allein anhand von Abregelungsmengen bewerten zu wollen, gehe komplett an der volkswirtschaftlichen Realität einher und fokussiere bewusst einseitig aus Sicht von Netzbetreibern, in deren Verantwortungsbereich der Ausbau, Optimierung und Stärkung von Netzen liegt.

