Neuigkeiten der ARGE NETZ

Die ARGE NETZ informiert über Positionierungen und Stellungnahmen sowie Veranstaltungen und Projekte der Unternehmensgruppe.

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Teilumsetzung der REDIII – ARGE NETZ bei Anhörung im Deutschen Bundestag

Nachdem die REDIII aufgrund des verfrühten Endes der letzten Legislaturperiode nicht planmäßig in nationales Recht umgesetzt werden konnte, liegt nun ein neuer Entwurf für eine Teilumsetzung auf dem Tisch. Der Zeitdruck ist groß, denn mit Auslaufen der EU-Notfallverordnung zum 30.06.2025 droht ein Fadenriss in der Genehmigungssystematik. ARGE NETZ war mit Björn Spiegel an der Anhörung im Bundestag beteiligt und bringt sich mit eigener Stellungnahme ein.

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Rotor-innerhalb-Planung erhöht die Gesamtkosten und den Flächenbedarf

In Schleswig-Holstein bieten besonders gute Voraussetzungen für eine effiziente Nutzung von Windenergie: Die flache Topographie, konstant hohe Windgeschwindigkeiten und die im Bundesdurchschnitt kleineren Rotordurchmesser ermöglichen eine vergleichsweise dichte Stellung von Windenergieanlagen. Da der Rotordurchmesser entscheidend für die Berechnung der Mindestabstände im Windparklayout ist, kann unter diesen Bedingungen eine kompaktere Anordnung realisiert werden als in vielen anderen Bundesländern.

Bildnachweis:i-Stockr

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Kurzposition zum 2. Entwurf Landesentwicklungsplan Teilfortschreibung Windenergie an Land

Die Unternehmensgruppe ARGE NETZ bedankt sich ausdrücklich für den strukturierten Beteiligungsprozess zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie an Land. Wir wissen, dass es angesichts der Vielzahl divergierender Interessen keine einfache Aufgabe ist, die Ziele von Land und Bund umzusetzen. Wir erkennen an, dass das Innenministerium hinsichtlich der Negativplanung eine abweichende Rechtsauffassung hat, teilen jedoch den gemeinsamen Wunsch, den Landesplanungsprozess nun mit der notwendigen Gewissenhaftigkeit und Fokussierung auf die notwendigsten Fragestellungen zu bearbeiten.

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ARGE NETZ & Partner veröffentlichen neue Auflage des Leitfadens Bürgerwindpark

In einer gemeinsamen Initiative von ARGE NETZ, Cimbergy, der Bürgerenergie GmbH und der Landeskoordinierungsstelle EE.SH ist eine aktualisierte Auflage des „Leitfaden Bürgerwindpark“ erschienen. Das praxisnahe Handbuch richtet sich an Gemeinden, kommunale Gremien, Landbesitzer:innen und private Projektträger, die einen Bürgerwindpark in ihrer Region entwickeln oder in ein solches Projekt investieren möchten.

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Der Koalitionsvertrag der Arbeitskoalition –Arbeitsprogramm für die ersten 100 Tage

Unser Ziel ist ein möglichst günstiges und resilientes System, das den Ausbau der Energieerzeugung, der Flexibilitäten und der Netzkapazitäten zusammenbringt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zeigt: Die Koalitionspartner setzen grundsätzlich den richtigen Fokus. Der Vertrag enthält bereits viele gute Punkte, bleibt aber oftmals unkonkret. An einigen Stellen besteht zudem noch Verbesserungsbedarf. Was hat sich die selbsternannte Arbeitskoalition vorgenommen und welche Vorhaben sollten aus unserer Sicht zuerst angegangen werden?

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Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich - Positionspapier

Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich ist der richtige Ansatz, Netzdienlichkeit ist jedoch kein baurechtliches Kriterium Die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein will Batteriespeicher im Außenbereich privilegieren – ein richtiger Schritt, denn die Privilegierung im Außenbereich beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren und baut Standortbarrieren ab, was den Investitionsprozess für Vorhabenträger kalkulierbarer macht.

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Batteriespeicher in Schleswig-Holstein Positionspapier der ARGE NETZ

Batteriespeicher sind eine unverzichtbare Technologie, um die Energiewende erfolgreich voranzutreiben. Für Schleswig-Holstein, mit seinem hohen Anteil an Windenergie, bieten sie die Möglichkeit, erneuerbare Energien effizienter zu nutzen, Netzengpässe zu entlasten und die regionale Wirtschaft zu stärken. Speicher können überschüssigen Strom aufnehmen und bei Bedarf ins Netz zurückführen, wodurch Abregelungen vermieden und Redispatchkosten gesenkt werden. Aktuell gestaltet sich der Marktzugang für mittelständische Unternehmen jedoch schwierig, da Netzkapazitäten häufig blockiert werden und der Wettbewerb durch größere Marktakteure dominiert wird.

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Was es jetzt kurzfristig in der Energiepolitik braucht

Um Investitionsentscheidungen treffen zu können, sind im Übergang zur nächsten Legislatur einige Regelungen im Energiebereich dringend erforderlich. Die Erneuerbaren-Gruppe ARGE NETZ empfiehlt ausdrücklich die schnelle Umsetzung folgender Maßnahmen noch in den nächsten Wochen

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Neuwahlen – politische Aufstellung der ARGE NETZ

Die Neuwahl des Deutschen Bundestages erfolgt am 23. Februar 2025. Der politische Betrieb in Berlin geht trotzdem weiter, wenn auch unter neuen Vorzeichen. Das Politik-Team der ARGE NETZ setzt sich nun auf drei Ebenen für unsere Interessen ein: 1. Adhoc-Umsetzung dringlicher Maßnahmen noch in dieser Legislatur, 2. Einbringung unserer Positionen in Sofortprogrammen möglicher Koalitionäre und 3. strategische Bausteine für die Programme der Parteien in einer Agenda 2030. Darüber hinaus planen wir Formate mit den Kandidatinnen und Kandidaten für den Bundestag in Schleswig-Holstein. Dabei unterstützen wir gezielt unsere Ansprechpartner in der Politik auf dem Weg in die neue Legislatur, finanziell und vor allem mit guten Argumenten aus dem erneuerbaren Mittelstand.

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Bürgerbeteiligung in SH: Kommentierung des Änderungsantrags zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz

Wir haben eine deutlich bessere Ausgangslage als andere Bundesländer, von daher sollten wir über eine SH-passgenaue Lösung nachdenken! Starre und passive Verpflichtungen verhindern eine ehrliche Mitwirkung regionaler Akteure. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Maßnahmen es tatsächlich braucht, um die Bürgerenergie zu erhalten und zu stärken.

Stephan Frense, CEO ARGE NETZ

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Praxistag der Erneuerbaren am 11. November

Wie bereits in den vergangenen Jahren konnten wir wieder für den Praxistag hochkarätige Referenten gewinnen. Unter anderem werden Prof. Dr. Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht), Torsten Manusina (Schleswig-Holstein Netz), Ingo Eisenreich (Kanzlei Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte) sowie Dr. Matthias Stark (Bundesverband Erneuerbare Energie) in ihren Vorträgen auf wichtige gesetzliche Änderungen und praktische Umsetzungen in der Branche eingehen.

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Energiewirtschaftsgesetz: Mehr Netztransparenz, Energy Sharing und Speicherlösungen

Mit der vor wenigen Tagen vorgelegten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)wird wohl das letzte große Energiepaket der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht. Es ist richtig, dass der Fokus auf mehr Transparenz und Beschleunigung bei den Netzen liegt. Es freut uns besonders, dass Energy Sharing endlich umgesetzt werden soll. Zugleich fehlen zentrale Themen, u.a. zur Überbauung am Netzverknüpfungspunkt, die Verstetigung der Schall-Regelung in §31k, Abbau Hemmnisse bei Flexibilität und Industrie-Direktbelieferung. ARGE NETZ wird sich im parlamentarischen Verfahren hierzu weiter aktiv einbringen.

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BMWK-Vorschläge zum „Strommarktdesign“: Flexibilität statt Systembruch

Mitten in der parlamentarischen Sommerpause hat das BMWK das lang angekündigte Optionenpapier zum künftigen Strommarktdesign vorgelegt. Wir haben uns im Prozess aktiv eingebracht und mit einer eigenen Stellungnahme direkt bei der Politik als auch über unsere Verbände für die Belange des Mittelstands stark gemacht. Als Grundvoraussetzung für die Energiewende muss jetzt Flexibilität in allen Bereichen Vorrang haben. Zugleich setzen wir uns für eine behutsame Weiterentwicklung des Investitionsschutzes im EEG ein statt einem möglichen Bruch im Fördersystem.

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Stellungnahme zum ersten Entwurf zur Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein

Die ARGE NETZ GmbH & Co. KG nimmt die Möglichkeit wahr, den ersten Entwurf zur Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zur Fortschreibung 2021 (LEPWindVO) zu kommentieren. Dieser Stellungnahme liegt eine juristische Analyse zugrunde, die eine grundsätzliche Unvereinbarkeit der LEP-Pläne mit dem Grundsatz der Spezialität und mit den Grundsätzen der Raumordnung annimmt. Dass die LEP-Pläne mit dem Raumordnungsrecht vereinbar sind, ist aus Sicht der ARGE NETZ unerlässlich, um die zukünftige Windenergieplanung rechtssicher aufzustellen. Da wir eine zeitnahe Klärung dieser wichtigen Grundsatzfrage annehmen, richten wir den Fokus unserer Stellungnahme im Weiteren auch auf die Bewertung einzelner Kriterien.

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Leitfaden Bürgerwindpark MehrWertschöpfung für die Region

Wir freuen uns, den neuen „Leitfaden Bürgerwindpark“ vorstellen zu können! Diese überarbeitete Auflage haben wir gemeinsam mit EE.SH, Cimbergy GmbH & Co. KG, Bürgerenergie GmbH entwickelt und begleitet Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt bei der Realisierung eines Bürgerwindparks. Von der Planung über die Genehmigung, bis hin zum Betrieb! Der Leitfaden bietet wertvolle Unterstützung und fundiertes Know-how. Gemeinsam treiben wir die Energiewende voran und stärken die regionale Wertschöpfung!

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