ARGE NETZ & Partner veröffentlichen neue Auflage des Leitfadens Bürgerwindpark

In einer gemeinsamen Initiative von ARGE NETZ, Cimbergy, der Bürgerenergie GmbH und der Landeskoordinierungsstelle EE.SH ist eine aktualisierte Auflage des „Leitfaden Bürgerwindpark“ erschienen. Das praxisnahe Handbuch richtet sich an Gemeinden, kommunale Gremien, Landbesitzer:innen und private Projektträger, die einen Bürgerwindpark in ihrer Region entwickeln oder in ein solches Projekt investieren möchten. Es liefert kompakte Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Beteiligungsmodellen, Finanzierung und Organisation – und bietet damit eine wertvolle Orientierungshilfe für eine erfolgreiche und lokal verankerte Energiewende.

Gerade in Zeiten wachsender Ausbauziele für Windenergie ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein wesentlicher Baustein für die gesellschaftliche Akzeptanz. Bürgerwindparks ermöglichen nicht nur eine finanzielle Teilhabe, sondern stärken auch das Verständnis für die Notwendigkeit der Energiewende und schaffen Identifikation mit dem Vorhaben. Wenn Erträge aus der Stromproduktion nicht anonymen Investorenstrukturen zufließen, sondern direkt in der Gemeinde verbleiben, entsteht Vertrauen – und eine neue Form der Mitverantwortung.

Dass Erneuerbare-Energien-Projekte nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich hoch relevant sind, zeigen die Zahlen deutlich: Im Jahr 2022 flossen über 140 Millionen Euro an Gewerbesteuern aus Wind-, Solar- und Biogasanlagen in schleswig-holsteinische Gemeinden, im Jahr 2023 waren es rund 90 Millionen Euro. Zusätzlich entstehen in der Branche zahlreiche Arbeitsplätze, etwa in Planung, Betrieb, Wartung und Verwaltung, die zumeist wohnortnah, zukunftsfähig und qualifiziert sind.

Auch die Lebensqualität in den Regionen profitiert spürbar von Bürgerenergieprojekten. In vielen Gemeinden wurden mit den Einnahmen neue Feuerwehrgerätehäuser und Dorfgemeinschaftshäuser gebaut, Kindertagesstätten erweitert oder Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gefördert. Bürgerwindprojekte unterstützen zudem Sportvereine, Dorfläden, Bürgerbusse oder Investitionen in Glasfasernetze und Ladeinfrastruktur – und werden so zu einem ganz konkreten Mehrwert im Alltag der Menschen.

Kommunen sind gut beraten, nicht nur eigene Flächen zur Verfügung zu stellen, sondern auch aktiv die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel zu nutzen, die noch bis Ende 2027 gültig ist. Diese erlaubt es Gemeinden, über bestehende Regionalpläne hinaus zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen. Zugleich sollte frühzeitig die kommunale Abgabe nach § 6 EEG mit den Projektträgern vereinbart werden. Allein über diesen Mechanismus konnten zuletzt mehr als 20 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen für Gemeinden in Schleswig-Holstein erzielt werden – ein Betrag, der die kommunalen Spielräume weiter stärkt.

Der neue Leitfaden Bürgerwindpark bietet somit nicht nur rechtliche Orientierung, sondern ermutigt zur aktiven Gestaltung der Energiewende – mit Beteiligung, Verantwortung und einem klaren Fokus auf die Wertschöpfung in der Region.

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