Teilumsetzung der REDIII – ARGE NETZ bei Anhörung im Deutschen Bundestag
Nachdem die REDIII aufgrund des verfrühten Endes der letzten Legislaturperiode nicht planmäßig in nationales Recht umgesetzt werden konnte, liegt nun ein neuer Entwurf für eine Teilumsetzung auf dem Tisch. Der Zeitdruck ist groß, denn mit Auslaufen der EU-Notfallverordnung zum 30.06.2025 droht ein Fadenriss in der Genehmigungssystematik. ARGE NETZ war mit Björn Spiegel an der Anhörung im Bundestag beteiligt und bringt sich mit eigener Stellungnahme ein.
Was ist die REDIII und was beinhaltet die Teilumsetzung?
Die REDIII ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der Europäischen Union weiter zu erhöhen und die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beschleunigen.
Ein zentraler Bestandteil der REDIII und ihrer Teilumsetzung ist die Einführung sogenannter "Beschleunigungsgebiete" in Gebieten, die mit Blick auf etwaige Umwelt- und Artenschutzrisiken überwiegend unbedenklich sind. Innerhalb dieser Gebiete sollen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sowie für zugehörige Neben- und Energiespeicheranlagen erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Dies geschieht unter anderem durch die Einführung klarer Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen und den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten sollen Genehmigungsverfahren durch kürzere Bearbeitungsfristen beschleunigt werden. Vereinfachungen soll es zudem auch für Änderungsgenehmigungen geben. So sollen bei geringen Änderungen künftig nur noch luftverkehrliche und militärische Belange geprüft werden.
Neben den Vorgaben der REDIII beinhaltet der Entwurf jedoch auch die Weiterführung der sog. „Lex Sauerland“. So sollen Windenergievorhaben im Außenbereich ab Erreichen der Teilflächenziele nicht mehr im „Überragenden Öffentlichen Interesse“ sein. Flankiert wird dies durch eine geplante Verschärfung der Entprivilegierung im Baugesetzbuch.
Was sagt die ARGE NETZ zum Entwurf?
Wir begrüßen die zügige Teilumsetzung der REDIII ausdrücklich, um Regelungslücken in der Genehmigungssystematik zu vermeiden und die Genehmigungsbeschleunigung für erneuerbare Energien durch die Einführung von Fristen zu fördern. Auch die Vereinfachung von Änderungsgenehmigungsverfahren ist grundsätzlich positiv.
Allerdings sehen wir an einigen Stellen deutlichen Verbesserungsbedarf und haben dafür in unserer Stellungnahme konkrete Empfehlungen abgegeben. So regen wir an, die Höhe der Ausgleichszahlungen insgesamt auf ein wirtschaftlich sinnvolles Maß zu verringern. Wurden bereits Schutzmaßnahmen angeordnet oder bei unzureichender Datenlage lehnen wir die Anordnung von Ausgleichszahlungen gänzlich ab. Zudem plädieren wir für eine einheitliche Formulierung bei den Genehmigungsvorgaben im BImSchG, WindBG und Wasserhaushaltsgesetz. So soll die Nachforderung durch die Behörden bei unvollständigen Anträgen stets auch Angaben zu den fehlenden Unterlagen enthalten. Damit sollen Rechtsunsicherheiten und „Nachforderungsschleifen“ im Genehmigungsprozess vermieden werden. Weiter plädieren wir für kürzere behördliche Fristen bei Änderungsgenehmigungen und Repowering-Anträgen im vereinfachten Verfahren sowie die Ermöglichung des nachträglichen Zubaus von Speicheranlagen an Windenergiestandorten.
Die geplante Verschärfung für Vorhaben im Außenbereich lehnen wir dagegen entschieden ab. Insbesondere in den Fällen, in denen Windenergievorhaben von Kommunen und Anwohnern explizit gewünscht sind, muss eine Umsetzung auch weiterhin möglich sein. Dies gilt vor allem auch für das Repowering von alten Anlagen. Die existierenden Ausnahmeregelungen für Repowering dürfen daher keinesfalls abgebaut werden.
Unsere Positionen hat Björn Spiegel auch als Sachverständiger bei der Öffentlichen Anhörung zur REDIII-Teilumsetzung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 02.07.2025 direkt bei den betreffenden Abgeordneten eingebracht. Die gesamte Sitzung ist in der Mediathek des Bundestags unter folgendem Link zu finden, sowie ab Minute 19.35 das Eingangstatement:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw27-pa-umwelt-erneuerbare-energien-1097804
Bildnachweis: iStock/Meinzahn