Windenergie in Schleswig-Holstein: Bestehende Standorte sichern – Genehmigungen fortführen

Husum, 12. August 2025 – Nach Analysen der Unternehmensgruppe ARGE NETZ stehen rund 1.500 Megawatt installierter Windenergieleistung in Schleswig-Holstein außerhalb der im ersten Entwurf der Regionalpläne zur Windenergie an Land enthaltenen Vorrangflächen. Diese Anlagen – vielfach seit Jahrzehnten etabliert, infrastrukturell gut eingebunden und lokal akzeptiert – könnten künftig nicht mehr repowert und damit dauerhaft aufgegeben werden.

Für ARGE NETZ ist klar: Ein echter Windfrieden erfordert nicht nur klare Regeln für neue Flächen, sondern auch den bewussten Erhalt bewährter Standorte. „Wenn solche Flächen aus der Kulisse fallen, wächst der Druck auf neue Räume – mit entsprechend neuem Konfliktpotenzial“, sagt Stephan Frense, Geschäftsführer der ARGE NETZ. „Gerade deshalb sollten wir die bestehenden Möglichkeiten nutzen, wo Akzeptanz, Netzanbindung und Erfahrung bereits vorhanden sind.“

Die betroffenen 1.500 Megawatt sind keineswegs Randerscheinungen – sie repräsentieren einen erheblichen Teil (16 Prozent) der aktuell betriebenen Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein. Ihnen die Perspektive zu nehmen, wäre nicht nur energiepolitisch kurzsichtig, sondern auch wirtschaftlich wie kommunal ein Rückschritt.

„Diese Anlagen sind fester Bestandteil vieler Gemeinden und stehen für regionale Wertschöpfung, Bürgerbeteiligung und verlässliche Stromproduktion“, so Frense weiter. „Insbesondere sollten nun allen Gemeinden, die sich regional für eigene Flächen stark machen wollen, um diese Projekte zu erhalten oder neu zu eröffnen, durch Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel, alle Wege geöffnet werden. Die Gemeindeöffnungsklausel steht für echte kommunale Teilhabe und Akzeptanz der Windenergie. Vor diesem Hintergrund von einem 'drohenden Wildwuchs' zu sprechen, wie es mitunter geschieht, entbehrt jeder Grundlage. Dieses negative Framing schadet uns allen mehr denn es hilft.“

Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag zugesagt, zu prüfen, wie solche Standorte auch außerhalb der künftigen Vorrangflächen gesichert werden können. ARGE NETZ fordert, diese Prüfung jetzt entschlossen voranzutreiben – bevor bestehende Potenziale irreversibel verloren gehen.

Genehmigungen dürfen nicht ruhen – Energiewende braucht Bewegung

Neben der Flächenthematik mahnt ARGE NETZ an, dass laufende Genehmigungsverfahren weiter aktiv bearbeitet werden. Ein faktischer Bearbeitungsstopp bis zur Verabschiedung des neuen LEP würde nicht nur Ausbauziele verzögern, sondern auch Unsicherheit bei Kommunen, Projektierern und Investoren schaffen.

„Gerade in der Übergangsphase brauchen wir Verlässlichkeit – keine Hängepartien“, betont Frense. „Was rechtlich geprüft werden kann, sollte auch geprüft werden.“

Zur ARGE NETZ: Die Unternehmensgruppe aus Husum vertritt knapp 5.000 Megawatt an Erneuerbaren Energien aus Schleswig-Holstein und bietet den gemeldeten Gesellschaften gemeinsame Investitionsmöglichkeiten in Projekte der Energietransformation.

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Teilumsetzung der REDIII – ARGE NETZ bei Anhörung im Deutschen Bundestag