Unternehmensgruppe ARGE NETZ fordert Vertrauensschutz für Projekte der Gemeindeöffnungsklausel
Die Unternehmensgruppe ARGE NETZ begrüßt, dass das Land Schleswig-Holstein mit der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung einen weiteren Schritt zur Rechtskraft der Regionalpläne Windenergie geht. Eine sorgfältige Abwägung und die Berücksichtigung berechtigter Einwendungen stärkt die Akzeptanz der Planung.
Mit Blick auf die Gemeindeöffnungsklausel des § 245e Absatz 5 BauGB sieht die Unternehmensgruppe jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Zahlreiche Kommunen haben von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, zusätzliche Windenergiestandorte auf den Weg zu bringen. Diese Vorhaben beruhen auf demokratisch legitimierten Beschlüssen der Gemeindevertretungen und befinden sich vielfach bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium.
Nach Auffassung der ARGE NETZ muss deshalb eine rechtssichere Übergangsregelung geschaffen werden. Projekte, die vor der Rechtskraft der Regionalpläne und vor der Meldung der Flächenbeitragswerte nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eine konkrete Planreife erreicht haben, müssen eine realistische Chance auf Genehmigung und Realisierung behalten.
„Der Gesetzgeber hat die Gemeindeöffnungsklausel bewusst geschaffen, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Es widerspräche ihrem Zweck, wenn kommunal gewollte Projekte kurz vor dem Ziel allein aufgrund zeitlicher Abläufe oder formaler Verfahrensschritte scheitern würden“, erklärt ARGE-NETZ-Geschäftsführer Stephan Frense. „Hier ist Pragmatismus gefragt.“
Aus Sicht der Unternehmensgruppe ist entscheidend, dass nicht allein der Zeitpunkt der Fertigstellung der Regionalplanung über das Schicksal eines Vorhabens entscheidet. Maßgeblich sollte vielmehr sein, ob ein Projekt nach den Grundzügen der künftigen Planung entwickelt wurde und bereits eine hinreichende Planreife erreicht hat. Für solche Vorhaben muss Vertrauensschutz gelten.
„Es kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, dass demokratisch legitimierte Projekte, die von Gemeinden beschlossen, von Vorhabenträgern finanziert und im Einklang mit den künftigen Planungsgrundsätzen entwickelt wurden, allein durch den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens oder eine starre Anwendung von Fristen scheitern. Wer den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen will, muss diesen Projekten einen verlässlichen Übergang in das neue Planungsrecht ermöglichen.“

