Kabinettsbeschlüsse EEG & Netzpaket

Nach monatelangem Stillstand und einer sehr kurzen Länder- und Verbändebeteiligung liegen die offiziellen Gesetzentwürfe für EEG2027 und Netzpaket seit gestern Mittag vor. Trotz hitziger Diskussionen und massiver Kritik vor allem am Netzpaket, enthalten die Entwürfe gegenüber den Leaks vom Anfang des Jahres nur wenige Anpassungen – dafür jedoch weitere Herausforderungen für die Erneuerbaren.

Die geplante Möglichkeit zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzabschnitte, in denen Redispatch entschädigungsfrei sein soll, wurde nur minimal abgeschwächt. Dafür plant die Bundesregierung zusätzlich eine generelle Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung für alle Neuanlagen ab 2027. Auch vorgeschlagene Änderungen beim Referenzertragsmodell setzen insbesondere die Küstenstandorte künftig weiter unter Druck. Viele positive Aspekte wie Digitalisierung, Direktbelieferung und ein Marktwertkorridor kommen in der Ausgestaltung zu kurz. Vor diesem Hintergrund sind die nun offiziell im Entwurf aufgeführten 12 GW Zusatzvolumen für Wind an Land nur ein schwacher Trost.

Zusammengefasst: Mit der einen Hand beschließt die Bundesregierung mehr Erneuerbare, mit der anderen zieht sie beim Ausbau die Handbremse an. So werden Investitionen gebremst, günstiger heimischer Strom verteuert und die Chancen für Speicher und Wasserstoff verschenkt. Jetzt ist der Bundestag gefordert, diese Fehler nachzubessern. Deutschland braucht einen schnellen Netzanschluss und mehr günstigen, sicheren und heimischen Strom statt neuer Hürden für Investitionen und Wachstum.

Die wichtigsten Inhalte im Detail

EEG 2027: Neue Weichenstellungen für die Erneuerbaren

Mit dem Referentenentwurf für das EEG 2027 legt die Bundesregierung den größten Umbau des Marktrahmens für die Erneuerbaren seit vielen Jahren vor. Ziel ist es, die erneuerbaren Energien stärker am Strommarkt auszurichten und gleichzeitig die Kosten der Absicherung zu begrenzen. Viele der vorgeschlagenen Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte im Bereich PV, Biogas und Wind, sowie auch bei Speichern. ARGE NETZ hat sich daher mit umfangreichen Stellungnahmen laufend in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und parallel die Linien in den Verbänden gestärkt.

Neuer Förderrahmen: Contract for Difference (CfD)

Künftig soll die Förderung über einen zweiseitigen Contract for Difference (CfD) erfolgen. Dieser sichert Anlagenbetreibern den anzulegenden Wert nach unten ab. Gleichzeitig werden Mehrerlöse oberhalb eines festgelegten Niveaus über den sogenannten Refinanzierungsbeitrag an den Staat zurückgeführt.

  • Für eine stärkere marktliche Integration der erneuerbaren Energien setzen wir uns für einen Marktwertkorridor ein. Erlöse von etwa 10 bis 15 Prozent oberhalb des anzulegenden Wertes sollten bei den Betreibern verbleiben. Das schafft Anreize für eine markt- und systemdienliche Fahrweise, stärkt Direktliefermodelle und reduziert unnötige Eingriffe in den Markt.

Referenzertragsmodell: Regionalisierung ablehnen

Das Referenzertragsmodell soll künftig stärker regionalisiert werden. Für Schleswig-Holstein würde dies erhebliche Nachteile bedeuten: Die Einführung einer Küstenregion begrenzt den erreichbaren Gütefaktor auf mindestens 80 Prozent und verschlechtert damit die Wirtschaftlichkeit gerade der besonders windstarken Standorte.

  • Wir lehnen diese Regionalisierung ab. Gute Windstandorte dürfen nicht künstlich benachteiligt werden. Der Ausbau muss weiterhin dort erfolgen, wo Windenergie volkswirtschaftlich am effizientesten erzeugt werden kann.

Bürgerenergie stärken

Bürgerenergie bleibt ein zentraler Baustein der Energiewende. Der Gesetzentwurf enthält hierfür jedoch keine ausreichenden Verbesserungen.

  • Wir setzen uns deshalb für ein eigenes Ausschreibungssegment für Bürgerwindprojekte ein. Ein Wettbewerb unter vergleichbaren Akteuren verbessert die Chancen von Bürgerenergiegesellschaften, stärkt regionale Wertschöpfung und erhöht die Akzeptanz für den weiteren Ausbau.

Sonderausschreibungen für Windenergie

Positiv bewerten wir die vorgesehenen zusätzlichen Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land.

  • Die geplanten 12 GW Sondervolumen in den Jahren 2027 bis 2029 schaffen zusätzliche Investitionsmöglichkeiten. Wichtig ist allerdings, dass diese Volumina ohne regionale Sonderquoten vergeben werden, damit weiterhin die wirtschaftlichsten Projekte zum Zuge kommen.

Mehr Freiflächen-PV

Der Entwurf sieht eine stärkere Gewichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor.

  • Die Verschiebung zusätzlicher Ausschreibungsvolumina zur Freiflächen-PV halten wir grundsätzlich für richtig. Für die erfolgreiche Energiewende werden sowohl Windenergie als auch Photovoltaik in erheblichem Umfang benötigt.

Stromlieferverträge (PPA)

Power Purchase Agreements (PPA) gewinnen für die Finanzierung neuer Projekte zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzentwurf enthält hierfür jedoch noch keine überzeugende Lösung.

  • Gemeinsam mit den Branchenverbänden arbeiten wir an einem Modell, das PPAs stärkt, Investitionssicherheit schafft und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen in den EEG-Ausschreibungen vermeidet.

Direktbelieferung vereinfachen

Die Direktbelieferung von Unternehmen mit erneuerbarem Strom kann Stromkosten senken und den Ausbau beschleunigen.

  • Die im Entwurf vorgesehene Beibehaltung des Kriteriums der räumlichen Nähe halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Hier brauchen wir deutlich einfachere und praxistauglichere Regelungen.

Pachthöhen

Der Entwurf sieht erstmals eine gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Windstandorte vor.

  • Die vorgesehene Regelung ist aus unserer Sicht zu bürokratisch. Der Markt hat bereits zu einer deutlichen Normalisierung der Pachtpreise geführt. Ziel sollte deshalb eine praktikable und unbürokratische Lösung sein, die ausreichend Flächen für den weiteren Ausbau sichert.

Biomasse und Biomethan

Das EEG 2027 stärkt die Biomasse, streicht aber gleichzeitig die Biomethanausschreibungen.

  • Die höheren Biomassevolumina begrüßen wir, sie reichen jedoch nicht aus. Der Wegfall der Biomethanausschreibungen sollte nicht umgesetzt werden.

Besondere Solaranlagen

Mit einem Bonus von 0,5 ct/kWh sollen besondere Solaranlagen künftig gezielt gefördert werden.

  • Die Einführung des Bonus begrüßen wir ausdrücklich. Seine Höhe reicht jedoch nicht aus, um die Mehrkosten beispielsweise von Agri-PV abzudecken. Der Bonus sollte daher angehoben werden, damit diese Technologien ihr Potenzial für die Energiewende entfalten können.

Weitere Themen

Neben diesen Schwerpunkten enthält unsere Stellungnahme zahlreiche weitere Verbesserungsvorschläge – unter anderem zur kommunalen Beteiligung, Stärkung der PV-Freifläche und der Biomasse sowie weiteren Detailregelungen des EEG.

Netzpaket: Erneuerbare folgen Netz

(Gedeckelter) Redispatchvorbehalt & kapazitätslimitierte Netzabschnitte

·       Netzbetreiber können Netzabschnitte für bis zu 6 Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen, wenn die Abregelung dort im vorangegangenen Kalenderjahr über 5 Prozent betrug. Dabei soll zwischen Windenergie an Land und Photovoltaik unterschieden werden.

·       Die Dauer von 6 Jahren soll einmalig um weitere 18 Monate verlängert werden können, wenn der Netzbetreiber Verzögerungen bei der Netzertüchtigung nicht selbst verschuldet.

  • Für die Dauer der Kapazitätslimitierung entfällt derAnspruch auf finanziellen Ausgleich von Redispatch in Höhe von

    • 20% des Jahresstromertrags für PV und Wind außerhalb von Vorranggebieten

    • 18% des Jahresstromertrags für Wind in Vorranggebieten 

  • Die Kapazitätslimitierung entfällt, wenn die Höhe der Abregelung im Mittel dreier aufeinanderfolgenden Kalenderjahre wieder unter die Auslöseschwelle von 5 Prozent fällt oder 6 Jahre (+18 Monate) vergangen sind. 

ARGE NETZ lehnt die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete in Verbindung mit Einschränkungen der Redispatch-Entschädigung weiterhin vollumfänglich ab, da Projekte hierdurch insbesondere im ausbaustarken Norden massiv gefährdet werden. Der Gesetzgeber muss von diesem Instrument wieder Abstand nehmen oder es zumindest massiv nachschärfen. So sollte die Auslöseschwelle deutlich höher sein (13-15% Abregelung in den letzten 3-4 Jahren), die Kapazitätslimitierung maximal 3 Jahre andauern (ohne Verlängerungsoption) und die Höhe des entschädigungsfreien Redispatch für Wind an Land auf 100 Volllaststunden im Jahr gedeckelt werden. Für Solarenergie ist eine Begrenzung der Einspeisung auf 70% unter Einbindung von Speichern sinnvoller.

Generelle Einspeisebegrenzung für Neuanlagen ab 2027

  • Ab 2027 sollen Neuanlagen nur dann angeschlossen werden, wenn die maximale Wirkleistungseinspeisung folgendermaßen begrenzt wird:

    • Freiflächen-PV-Anlagen auf 70% der installierten Leistung

    • Windenergieanlagen auf 280 Watt/m² überstrichener Rotorfläche

·       Dies soll dauerhaft gelten und unabhängig von etwaigen Kapazitätsengpässen

Während die Regelung für PV-Anlagen unter vollumfänglicher Nutzungsmöglichkeit für Speicher denkbar ist, ist sie für Windenergieanlagen vollumfänglich abzulehnen. Gerade Windenergie im Norden wäre hierdurch massiv benachteiligt. Es ist nicht nur für die Entwicklung einzelner Projekte fatal, sondern auch volkswirtschaftlich unklug, wenn gerade die Standorte mit den günstigsten Gestehungskosten ohne Sinn heruntergedrosselt werden. Hierdurch steigen nicht nur die Förderkosten. Es verteuert die Energiewende insgesamt für alle.

Weitere zentrale Inhalte

·       Nicht genutzte Anschlusskapazitäten sollen nach 5 Jahren mit einer 12-monatigen Ankündigungsfrist freigegeben werden. Bereits getätigte oder geplante Investitionen sowie Sicherheits- oder Erwartungsbedarfe sollen dabei berücksichtigt werden. Zuvor war die Freigabe nach 3 Jahren, ohne Ankündigungsfristen oder zu berücksichtigende Faktoren geplant.

·       Umfassende Digitalisierungs- und Transparenzvorgaben für Netzbetreiber, wie z.B. eine digitale Netz-Karte oder Auskunftspflichten zu freien Netzkapazitäten. Auch enthält der Entwurf Vorgaben zur Erarbeitung von einheitlichen Anschluss- und Priorisierungsverfahren. Leider zielt der Entwurf hier bisher nur auf die ÜNB ab, obwohl die Probleme insbesondere das Verteilnetz betreffen.  

·       Einer weitere positive Neuerung bezieht sich auf die gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten. Bisher dürfen Projekte an einen gemeinsamen NVP mit Bestandsanlagen angeschlossen werden, wenn dem Netzbetreiber hierdurch keine erheblichen Mehrkosten entstehen. Nun soll dies auch möglich sein, wenn am bevorzugten NVP bereits eine andere Anlage in Planung ist. Zudem wird klargestellt, dass dem Netzbetreiber keine erheblichen Mehrkosten entstehen, wenn die bisherige Kapazität des NVP beibehalten wird.

Zum nachlesen aus dem BMWE:

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Windstarke Standorte bleiben auch mit Redispatch volkswirtschaftlich im Vorteil