Reform der Netzreservierung als Turbo für Erneuerbare

ARGE Netz-Positionierung zum BMWK-Vorschlag zur Netzreservierung

Die Blockade von Netzkapazitäten für nie realisierte Projekte hemmt den dringend nötigen Erneuerbaren-Ausbau. Deshalb begrüßen wir als ARGE Netz ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unsere Forderung zur Reformierung der Netzreservierung in Ihrem Umsetzungsentwurf aufgegriffen hat. Wir sehen jedoch Verbesserungspotenzial.   

Phantomreservierungen blockieren den Netzanschluss vieler Erneuerbaren-Projekte 

Bei Phantomreservierungen werden Netzkapazitäten für Projekte reserviert, deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Reservierung noch mit großer Unsicherheit verbunden ist. Das künstliche Verringern der Netzkapazitäten führt dazu, dass ernsthafte Projekte oft keine Netzanschlusszusage erhalten, obwohl sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. 

Unzureichender Netzausbau als eigentliche Ursache des Problems 

Die Ursache des Problems liegt allerdings im unzureichenden Netzausbau begründet. Die Unsicherheit über die Verfügbarkeit von Netzkapazitäten aufgrund dieses Mangels führt dazu, dass Projektentwickler aus Gründen der Vorsicht mehr Kapazitäten reservieren, als tatsächlich benötigt werden. 

Daher ist ein zügiger und bedarfsorientierter Netzausbau entscheidend, um das Problem an der Wurzel zu packen. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, gilt es jedoch, die Hürde für Reservierungen zu erhöhen. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: 

Ernsthaftigkeit durch Reservierungsgebühr sicherstellen 

Um die Ernsthaftigkeit der Anfragen zu erhöhen, sollte eine einmalige, unbürokratische Gebühr eingeführt werden, die Projektierer nicht in Liquiditätsschwierigkeiten bringt. Wir schlagen vor, als Voraussetzung für eine Reservierung eine Gebühr von einmalig 5.000 € zu erheben, die bei erfolgreicher Umsetzung des Projekts erstattet wird. 

Nachweise so unbürokratisch wie möglich ausgestalten 

Der Umsetzungsvorschlag (siehe Stufe 2) sieht vor, die Reservierung um sechs Monate an den Nachweis von Nutzungsberechtigungen der erforderlichen Grundstücke zu knüpfen. Dabei stellt sich die Frage, wie dieser Nachweis erbracht werden soll. Oftmals handelt es sich um 10-20 Nutzungsverträge mit jeweils 40 - 50 Seiten. Die Überprüfung dieser Verträge würde bei den bereits oftmals überlasteten Netzbetreibern weitere zeitliche Ressourcen binden. Deshalb regen wir an, Nachweise grundsätzlich so unbürokratisch wie möglich aufzusetzen. In diesem Fall ist eine von einem Steuerberatungsbüro bestätigte Eigenerklärung des Unternehmens geeignet. 

 

Keine Reservierung ohne Nachweis des Projektfortschritts  

Der Vorschlag des BMWKs (Stufe 3) sieht vor, dass eine Reservierung alleine durch Zahlung einer Sicherheitsleistung um ein Jahr verlängert werden kann. Dies könnte dazu führen, dass Akteure weiterhin Netzkapazitäten auf Jahre blockieren können, ohne nennenswerte Projektfortschritte nachweisen zu müssen. Deshalb sollte diese Möglichkeit dringend gestrichen werden. 

Umfassende Verlängerungsmöglichkeiten für unverschuldete Verzögerungen 

Es muss möglich sein, die Reservierung um mehrere Jahre zu verlängern, sofern ein aussagekräftiger Nachweis erbracht wird. Denn oftmals kommt es zu vom Projektierer unverschuldeten Verzögerungen bei der Genehmigung oder Lieferung, die nicht zum Verlust der Netzreservierung führen dürfen. Außerdem müssen Betreiber/Projektierer oft selbst Umspannwerke bauen, um den Netzanschluss ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die Bestellzeiten für Umspannwerke liegen aktuell bei zwei Jahren. 


Fazit
 
Aufgrund des unzureichenden Netzausbaus und der damit verbundenen Unsicherheit vieler Projektier kommt es dazu, dass Projektentwickler aus Gründen der Vorsicht mehr Kapazitäten reservieren, als tatsächlich benötigt werden. Dadurch kommt es zu Phantomreservierungen, die die Netzreservierung ernsthafter Erneuerbaren-Projekte blockieren. Wir begrüßen daher den Vorschlag des BMWK. Folgende Punkte sollten jedoch angepasst werden: Einführung einer Gebühr zur Sicherung der Ernsthaftigkeit, unbürokratische Nachweisführung, die Streichung von Reservierungen ohne Projektfortschrittsnachweis und umfassende Verlängerungsmöglichkeiten bei unverschuldeten Verzögerungen vor. Eine ausgewogene Anpassung ist entscheidend, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und Netzkapazitäten effizient zu nutzen. 


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