Stellungnahme zum AgNes-Prozess: Fokus Einspeiseentgelte
AgNes-Prozess: ARGE NETZ lehnt kapazitätsbasierte und dynamische Einspeiseentgelte ab. Systemdienliche Baukostenzuschüsse als milderes Mittel denkbar.
Im Rahmen des seit Mitte 2025 andauernden Prozesses zur Überarbeitung der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) veröffentlichte die Bundesnetzagentur im vergangenen Februar Orientierungspunkte zur möglichen Ausgestaltung von Einspeiseentgelten. Wie schon bei den vorangegangenen Konsultationsprozessen zu AgNes beteiligte sich ARGE NETZ auch beim Thema Einspeiseentgelte und reichte Ende März eine Stellungnahme bei der BNetzA ein.
Höhere Kosten für Erzeuger verteuern und verlangsamen die Energiewende
ARGE NETZ begrüßt das transparente und stakeholderorientierte Verfahren zur Überarbeitung des allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes). Unserer Ansicht nach können Einspeiseentgelte grundsätzlich eine Anreizfunktion entfalten. Gleichzeitig weisen wir jedoch darauf hin, dass zusätzliche finanzielle Belastungen für erneuerbare Energien (EE) erhebliche negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, Projektfinanzierungen und letztlich auf das Strompreisniveau haben können. Eine Entlastung der Verbraucher ist aus unserer Sicht durch die vorgeschlagenen Instrumente nicht zu erreichen. Vielmehr besteht das Risiko, dass der EE-Ausbau verlangsamt oder in weniger geeignete Regionen verlagert wird, was langfristig zu Ineffizienz im Stromsystem führen würde.
Bestandsschutz und Kohärenz sind zwingend zu gewährleisten
Vor diesem Hintergrund halten wir eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung bestehender Steuerungsinstrumente sowie eine kohärente Verknüpfung mit weiteren energiepolitischen Reformen, insbesondere mit dem EEG 2027 und dem Netzanschlusspaket für zwingend erforderlich. Jede dieser Reformen enthält tiefgreifende Eingriffe in das bestehende System. Um negative Wechselwirkungen zu vermeiden, müssen alle laufenden energiepolitischen Prozesse gut aufeinander abgestimmt sein.
Ebenso ist ein umfassender Bestandsschutz unerlässlich. Nachträgliche Kostensteigerungen wirken sich negativ auf bestehende Finanzierungspläne aus, verteuern diese oder führen gar zur Unwirtschaftlichkeit von Projekten. Ein Eingriff in den Bestand ist unbedingt zu vermeiden – auch bei Projekten, die sich derzeit in der Planung befinden.
Volatile Entgelte sind kaum kalkulierbar und ihre Anreizwirkung ist begrenzt
Dynamische Einspeiseentgelte lehnen wir ab, da sie durch ihre Volatilität zu erheblichen Unsicherheiten in der Erlösstruktur führen und damit die Finanzierbarkeit von EE-Projekten erheblich beeinträchtigen. Zudem sind EE-Anlagen dargebotsabhängig, sodass dynamische Preissignale zu einer Reduktion sinnvoller Einspeisung führen könnten, ohne zwangsläufig Netzengpässe effizient zu adressieren. Netzdienliches Verhalten lässt sich demgegenüber deutlich besser auf der Verbraucherseite anreizen. Auch kapazitätsbasierte Einspeiseentgelte sind nach Ansicht der ARGE NETZ kritisch zu bewerten. Sie setzen keine zeitlichen Anreize, führen zu einer ineffizienten Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten und können Fehlanreize bei der Dimensionierung von Netzanschlüssen auslösen.
Baukostenzuschüsse als milderes Mittel – sofern richtig ausgestaltet
Demgegenüber sind Baukostenzuschüsse grundsätzlich als milderes Instrument anzusehen, da sie ein höheres Maß an Planbarkeit bieten. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine sachgerechte Ausgestaltung, die sich an bestehenden Steuerungsinstrumenten und der tatsächlichen Netznutzung orientiert, systemeffiziente Standortentscheidungen nicht verzerrt und frühzeitige Kostentransparenz gewährleistet. Zudem muss die hohe Standortabhängigkeit von Bürgerenergieprojekten zwingend berücksichtigt werden.
Insgesamt regt ARGE NETZ an, bei der Ausgestaltung der neuen Netzentgeltsystematik die langfristige Systemeffizienz stets kurzfristigen Einnahme- und Steuerungseffekten überzuordnen.

