Bürokratieabbau und Effizienz für die Energiewende
Der Bürokratieabbau ist eine Priorität der aktuellen Bundesregierung. Das wird nicht zuletzt im Koalitionsvertrag festgehalten, sondern zeigt sich im eigens dafür zuständigen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Für die deutsche Wirtschaft insgesamt kann ein wirksamer Bürokratieabbau ein Befreiungsschlag für mehr Wachstum sein. Als mittelständisches Unternehmen mit zahlreichen Gesellschaften aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich.
Wie in allen Teilen der Wirtschaft ist auch die Branche der Erneuerbaren Energien von zu hoher Bürokratielast geplagt. Gemeinsam mit unseren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern haben wir die dringlichsten Beispiele gesammelt. Hier ist mit kleinem Aufwand eine deutliche Vereinfachung von Prozessen möglich. Hierbei handelt es sich nicht nur um Vereinfachungen für die Unternehmen selbst. Die Verwaltungen sind mit den zahlreichen Datenabfragen und Überprüfungen ebenso einer überbordenden Belastung ausgesetzt. Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind daher ebenso für Kosteneinsparungen auf Seiten der Verwaltung geboten.
Unsere Vorschläge beinhalten den Wegfall bestehender komplizierter Prozesse, etwa bei der Stromsteuermeldung. Ebenso Klarstellungen, die für mehr Investitionen sorgen können, etwa beim Wasserstoffhochlauf. Ganz grundsätzlich sollten Meldeverfahren für Daten vereinfacht und zusammengeführt werden. Bisher müssen dieselben Dinge oft mehrfach an verschiedene Stellen gemeldet werden.
Unsere Vorschläge:
Stromsteuermeldungen automatisieren – Hauptzollämter sollen Meldungen selbst aus den Marktstammdaten übernehmen; Befreiung für alle Kraftwerke.
Netzanschlüsse beschleunigen – Keine Mehrfachanfragen, vollständige Kapazitätsauskünfte verpflichtend; EU-Vorgaben ins EnWG übernehmen.
Energiespeicher vorrangig anschließen – Speicher im EnWG und in der KraftNAV mit Abwägungsvorrang ausstatten, Verfahren zusammenführen.
NZIA schlank umsetzen – Nur Resilienz prüfen, keine zusätzlichen Kriterien; EU-weit einheitlich, ohne Mehraufwand.
Wasserstoffregeln anpassen – RFNBO-Vorgaben (RED III) vorziehen und lockern; Bestandsanlagen für H₂ nutzbar machen.
§ 31k BImSchG verstetigen – Dauerhafte Anpassung von Schall- und Schattenauflagen, Mehrerzeugung von bis zu 5 % sichern.
Prospektpflicht vereinfachen – Bürgerenergie entlasten: Befreiung von Schwarmfinanzierungen, höhere Anteilsgrenzen.
„Nutzen statt Abregeln“ praktikabel machen – Teilnahme für Speicher/Elektrolyseure öffnen, Verfahren vereinfachen, Preis senken.
Flächenzuordnung klarstellen – Energieerzeugung auf Agrarflächen als vorübergehende Nutzung definieren, steuerliche Unsicherheit beseitigen.
Redispatch-Abrechnung sichern – Schnelle und verlässliche Auszahlungen, Vorabpauschalen einführen.
Meldepflichten Biogas bündeln – Einheitliche zentrale Meldestelle, keine Mehrfachmeldungen.
Förderprogramme Bürgerenergie vereinheitlichen – Zugangshürden im Bundesprogramm absenken, SH-Modell als Vorbild nutzen.
Register zusammenführen – Bundesanzeiger, Unternehmens-, Transparenz- und weitere Register verschmelzen.
Arbeitsschutz entlasten – Dokumentationspflicht nur für Betreiber mit eigenen Mitarbeitenden.
Prozesse vereinfachen und smart digitalisieren – Keine „behäbige Digitalisierung“, schlanke Abläufe voranstellen.
Statistikmeldungen reduzieren – Einmalige Meldung für alle Ämter, kleinere Gesellschaften von Routinepflichten entbinden.
Unser Dank gilt den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, die uns bisher mit Optimierungsvorschlägen versorgt haben. Wir freuen uns weiterhin über möglichst konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau. Diese werden wir an die Politik herantragen. Dazu reicht eine Mail mit dem Anliegen an politik@arge-netz.de.