EEG-Novelle und Netzanschlussagenda

Mit der EEG-Novelle legt die Bundesregierung im kommenden Jahr ein zentrales energiewirtschaftliches Gesetzgebungsvorhaben vor. Neben der Fortentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes steht insbesondere die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angestrebte bessere Synchronisation von Ausbau der Erneuerbaren Energien und Netzausbau im Fokus. Zugleich müssen die Erfolge beschleunigter Genehmigungen der letzten Jahre jetzt umgesetzt und die Ausschreibungsmengen für Wind Onshore und PV-Freifläche erhöht werden. Mit Investitionssicherheit, Marktorientierung und Systemeffizienz schaffen wir eine resiliente und wettbewerbsfähige Energieversorgung für ein starkes Industrieland Deutschland.

 

Vor diesem Hintergrund haben wir dem BMWE ein zweiteiliges Positionspapier vorgelegt, das sowohl die Weiterentwicklung des EEGs als auch zentrale Fragen des Netzanschlusses und der Flexibilisierung adressiert.

Zur Stellungnahme

Kernpositionen im EEG – Investitionen aus dem Erneuerbaren Mittelstand absichern

Ein Schwerpunkt im EEG-Teil ist die Weiterentwicklung des gesicherten Investitionsrahmens. Europarechtlich ist die Einführung eines Rückzahlungsmechanismus zur Abschöpfung von Übererlösen vorgesehen. Wir schlagen daher vor, die gleitende Marktprämie um einen Marktwertkorridor von 10–15 Prozent zu ergänzen; Erlöse oberhalb dieses Korridors sollen abgeschöpft werden. Ergänzend soll ein einmaliger Wechsel aus der Förderung ermöglicht werden, eine Rückkehr jedoch ausgeschlossen bleiben, sodass weiterhin Power Purchase Agreements (PPAs) abgeschlossen werden können. Für Bestandsanlagen sollen die jeweils geltenden Regelungen unverändert fortgelten.

 

Bürgerenergie stärken

Für Bürgerenergieprojekte setzen wir uns für eine prioritäre Bezuschlagung innerhalb der Ausschreibungen ein. Dadurch kann die starre 18-MW-Grenze überschritten und zugleich die sogenannte Vorvorjahresproblematik aufgelöst werden, bei der der anzulegende Wert auf Basis vergangener Ausschreibungen festgelegt wird. Um die Umsetzbarkeit von Bürgerenergieprojekten weiterhin sicherzustellen, sollen diese im Ausschreibungsvolumen vorrangig gegenüber anderen Projekten berücksichtigt werden. Nicht bezuschlagte Mengen sollten innerhalb derselben Runde in das reguläre Ausschreibungsvolumen überführt werden; § 37d EEG bietet hierfür bereits heute eine geeignete Grundlage.

 

NZIA im EU-Verbund bürokratiearm umsetzen

Der Net-Zero-Industry-Act (NZIA) sollte europäisch abgestimmt und möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Sinnvoll ist aus unserer Sicht ein eigenes Ausschreibungssegment mit einem gegebenenfalls spezifischen Höchstwert, in dem ausschließlich Projekte teilnehmen, die die NZIA-Vorgaben erfüllen. Um Lernkurven zu ermöglichen und den bestehenden Ausbaupfad insbesondere bei der Windenergie an Land nicht zu gefährden, schlagen wir vor, das NZIA-Volumen zusätzlich auszuweisen. Wie auch bei der Bürgerenergie sollen nicht bezuschlagte Mengen innerhalb derselben Runde in das reguläre Ausschreibungsvolumen überführt werden. Für Bürgerenergiegesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen sind zudem zusätzliche Ausnahmen erforderlich, um die bürokratische Belastung gering zu halten.

 

Netzanschluss- und Flexibilitätsagenda mit Hochdruck umsetzen

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde in den letzten Jahren systemisch beschleunigt. Auch der Ausbau der Netze hat Fahrt aufgenommen und der Hochlauf der Flexibilitäten ist im politischen Fokus. Ziel muss es jetzt sein, den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren und der Flexibilitäten durch einen schnelleren und effizienteren Netzausbau zu flankieren und gleichzeitig die Netze zu digitalisieren, anstatt Erneuerbare und Flexibilitäten einseitig auszubremsen.

 

Redispatchvorbehalt verhindern und Anschlussvorrang beibehalten

Der zweite Teil unseres Positionspapiers widmet sich daher bewusst einer dringend notwendigen Netzanschluss- und Flexibilitätsagenda und damit der besseren Verzahnung von Erneuerbaren-Ausbau und Netzinfrastruktur. Ein beschleunigter Netzausbau, die verlässliche Verfügbarkeit von Netzanschlüssen sowie die konsequente Erschließung von Flexibilitätspotenzialen sind zentrale Voraussetzungen für die Systemeffizienz eines erneuerbaren Energiesystems. Pauschale Instrumente wie den Redispatchvorbehalt lehnen wir ab, da Redispatchzeiten nicht planbar sind und Investitionen in Erzeugungsanlagen erheblich erschweren würden.

 

Transparenzpflichten für Verteilnetzbetreiber stärken

Stattdessen setzen wir auf mehr Transparenz und Digitalisierung der Netze sowie auf die konsequente Nutzung vorhandener Flexibilitätspotenziale. Dazu zählen unter anderem Energy Sharing, flexible Netzentgelte, dynamische Stromtarife sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung des Instruments „Nutzen statt Abregeln“. Batteriespeicher leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Spitzenglättung und zur effizienteren Netznutzung. Die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten kommt bislang nur schleppend voran, da sie von einzelnen Netzbetreibern nicht aktiv angeboten wird – hier besteht klarer Handlungsbedarf.

 

Systemdienlichkeit und Systemverträglichkeit in den Fokus

Angesichts steigender Anschlussanfragen und wachsender Kosten auf Seiten der Netzbetreiber wurden zentrale Weichenstellungen in den vergangenen Jahren teils zu spät oder nicht ausreichend umgesetzt. Der Trend hin zu einer umfassenden Elektrifizierung ist jedoch seit Langem absehbar. Unsere Vorschläge zielen darauf ab, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mit einer verbesserten Netzauslastung zu verbinden. Systemdienlichkeit und Systemverträglichkeit stehen dabei für uns im Mittelpunkt.

 

Der Weg nach vorne

Unsere Positionen bringen wir seit Monaten in Gesprächen mit der Politik ein, zuletzt in der gesammelten Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Nach derzeitiger Planung wird der Referentenentwurf zur EEG-Novelle im Januar 2026 erwartet und anschließend vom Bundeskabinett beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrates soll im Februar oder März das parlamentarische Verfahren im Bundestag beginnen. Ein Abschluss wird bis zur Sommerpause Anfang Juli angestrebt. Bis zum Jahresende soll die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgen, sodass das reformierte EEG zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Wir werden uns für Euch an allen Stellen mit Nachdruck einbringen. Für Eure Anregungen aus der Praxis sind wir dabei immer dankbar.

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