Rückblick: Praxistag der Erneuerbaren

Praxistag der Erneuerbaren: Austausch, Einordnung und neue Impulse für die Energiewende

Großes Interesse, intensive Gespräche und viele wertvolle Impulse prägten den gestrigen Praxistag der Erneuerbaren. Rund 130 Betreiberinnen und Betreiber der Erneuerbaren Gruppe ARGE NETZ kamen zusammen, um sich über aktuelle energiepolitische Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven für die Erneuerbaren auszutauschen. Die Veranstaltung bot nicht nur fachlichen Input, sondern auch Raum für konstruktive Diskussionen.

 

Zum Auftakt begrüßte Björn Spiegel, Leiter Politik & Strategie der ARGE NETZ, die Teilnehmenden und ordnete die aktuellen politischen Entwicklungen rund um die erneuerbaren Energien ein. Angesichts globaler Krisenherde und der damit verbundenen Energiepreiskrise wurde deutlich, wie wichtig eine größere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern für Deutschland ist. Erneuerbare Energien bilden ein zentrales Fundament für industrielle Wettbewerbsfähigkeit, regionale Wertschöpfung, lokale Teilhabe, dezentrale Energieerzeugung und wirksamen Klimaschutz.

Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Energiepolitik derzeit an mehreren zentralen Baustellen arbeitet – leider nicht mit der nötigen Kohärenz. Im Fokus stehen aktuell insbesondere drei Themenkomplexe:

  • das Netzpaket, unter anderem mit dem Redispatchvorbehalt und der flexiblen Netzanschlussvereinbarung (fNAV),

  • das EEG 2027, bei dem Instrumente wie Contracts for Difference (CfD), ein eigenes Segment für die Bürgerenergie sowie der europäische Net-Zero Industry Act (NZIA) eine Rolle spielen,

  • sowie der AgNeS-Prozess der Bundesnetzagentur, der sich mit Fragen rund um Einspeisenetzentgelte, Baukostenzuschüsse (BKZ) und dynamische Netzentgelte beschäftigt.

In seinem Impuls stellte Spiegel zudem die Kernforderungen der ARGE NETZ Gruppe für die Weiterentwicklung des EEG vor und bewertete erste geleakte Entwürfe zum zukünftigen EEG sowie zum Netzpaket. Die Diskussion machte deutlich, wie entscheidend verlässliche politische Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren sind.

 

Einen besonderen Perspektivwechsel bot der anschließende Impulsvortrag von Oberst Michael Skamel, Kommandeur des Landeskommandos Schleswig-Holstein der Bundeswehr. Unter dem Titel „Operationsplan Deutschland – Wege zur Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Resilienz“ gab er Einblicke in sicherheitspolitische Überlegungen und strategische Planungen. Dabei wurde deutlich, welche Rolle Deutschland als logistische Drehscheibe für die NATO einnehmen kann und muss, sollte sich die sicherheitspolitische Lage in Osteuropa weiter verschärfen.

Oberst Skamel machte in seinem Vortrag deutlich, wie eng Energieversorgung, Infrastruktur und gesellschaftliche Resilienz miteinander verknüpft sind. Mit Blick auf die Bedeutung einer stabilen Energieversorgung betonte er:
„Wir können noch so viel in Redundanzen in der digitalen Infrastruktur investieren. Am Ende des Tages bringt uns das nichts, wenn am Trafohäuschen kein Strom durchgeleitet wird.“ Zugleich ordnete er die aktuelle sicherheitspolitische Lage ein und warnte vor den geopolitischen Entwicklungen unserer Zeit: „Die Bedrohung, vor der wir alle stehen, liegt darin, dass die Stärke des Rechts durch das Recht des Stärkeren abgelöst wird.“ Sein Beitrag verdeutlichte eindrücklich, dass eine verlässliche Energieinfrastruktur nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sicherheitspolitisch von zentraler Bedeutung ist.

Der fachliche Austausch ging im weiteren Verlauf des Tages mit einem Impuls von Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht weiter. In seinem Beitrag gab er den Teilnehmenden einen Praxischeck zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen im EEG 2026. Dabei ordnete er aktuelle sowie geleakte Gesetzesentwürfe ein und beleuchtete deren mögliche Auswirkungen auf Betreiberinnen und Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Ein Schwerpunkt seines Vortrags lag auf den im EEG-Leak diskutierten Contracts for Difference (CfD) – einem Finanzinstrument zur Preisabsicherung, das künftig zu stabileren Erlösen für Erzeuger und zu mehr Preisstabilität für Verbraucher beitragen soll.

Prof. Dr. Müller machte deutlich, dass weiterhin zentrale Detailfragen offen sind – etwa der noch nicht definierte Korrekturfaktor für den Refinanzierungsbeitrag oder notwendige Anpassungen im § 13a EnWG, da Redispatchmaßnahmen derzeit noch nicht in die Berechnung dieses Beitrags einbezogen werden. Mit Blick auf die politische Dynamik rund um die Ausgestaltung der CfD-Regelungen warnte er: „Wir werden in eine Situation kommen, in der diejenigen, die kein Interesse an einer konstruktiven Lösung haben, auf eine schnelle Lösung pochen werden.“

Ein weiterer zentraler Punkt seines Vortrags war die Diskussion um den sogenannten Redispatchvorbehalt. Dieser würde den Netzanschlussanspruch von Anlagen in bestimmten Fällen einschränken und den Anschluss stärker von vertraglichen Vereinbarungen mit Netzbetreibern abhängig machen. Müller ordnete diese Überlegungen deutlich ein: „So wie wir die Diskussion jetzt führen, gehen wir an die Grundfeste des Energiewirtschaftssystems ran.“

Die Einführung eines solchen Vorbehalts würde nach seiner Einschätzung einen Paradigmenwechsel in den zentralen Grundprinzipien des EEG bedeuten. Während Anlagenbetreiber bislang einen klaren gesetzlichen Anschlussanspruch haben, könnte der Netzanschluss künftig – insbesondere in kapazitätslimitierten Regionen – von einer vertraglichen Einigung mit dem Netzbetreiber abhängig werden. Dabei bestehe naturgemäß ein Macht- und Interessengefälle zwischen beiden Seiten.

Kritisch sieht Prof. Dr. Müller insbesondere die diskutierte 3-Prozent-Regelung zur Bestimmung von Kapazitätslimitierungen, deren Wirkung möglicherweise weit über den ursprünglich intendierten Ausnahmefall hinausgehen könnte.

In der Branche werde daher bereits diskutiert, ob verpflichtende flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) eine mögliche Alternative zum Redispatchvorbehalt darstellen könnten. Allerdings warnte Müller auch hier vor zu großen Erwartungen: Ohne klare gesetzliche Leitplanken könnte das bestehende Machtgefälle zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern bestehen bleiben oder sogar verstärkt werden.

Die Thematik der flexiblen Netzanschlussvereinbarungen (FCA) wurde anschließend von Dr. Dirk Sudhaus, Forschungskoordinator und stellvertretender Geschäftsführer der FA Wind und Solar, sowie Torsten Manusina, Teamleiter Individualkundenbetreuung Einspeisung, und Jan-Arne Panten, Projektleiter FCA bei der SH Netz, vertieft aufgegriffen. In ihren Impulsen gaben sie den Teilnehmenden einen detaillierten Überblick über den aktuellen Diskussionsstand und die praktischen Umsetzungsperspektiven.

Die FA Wind und Solar beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Ausgestaltung solcher Vereinbarungen und stellte auf dem Praxistag einen Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen vor, der als Orientierung für zukünftige Vertragsgestaltungen dienen kann.

Auch auf Netzbetreiberseite gibt es bereits konkrete Entwicklungen: Die SH Netz arbeitet an der praktischen Umsetzung von FCAs und stellte erste zeitliche Planungen vor, ab wann entsprechende Vereinbarungen angeboten werden könnten. Begleitend dazu soll in Kürze eine Informationsseite veröffentlicht werden, auf der interessierte Anlagenbetreiber weitere Details zu den geplanten Angeboten und Rahmenbedingungen finden können.

Der Praxistag der Erneuerbaren hat erneut gezeigt, wie wichtig der direkte Austausch innerhalb der Branche ist.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Referentinnen und Referenten sowie bei den rund 130 Teilnehmenden für ihr großes Interesse, die engagierten Diskussionen und die vielen wertvollen Impulse. Der intensive Austausch und die positiven Rückmeldungen vor Ort bestätigen einmal mehr, wie wichtig solche Formate für die gemeinsame Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien sind.

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